Eugen-Huber-Bibliothek

Die Eugen-Huber-Bibliothek befindet sich in der UniS an der Schanzeneckstrasse 1.
Zur Benutzung wenden Sie sich bitte an das Personal in der Juristischen Forschungsbibliothek im Untergeschoss der UniS.   

Benutzungsordnung des Eugen-Huber-Seminars und der Eugen-Huber Bibliothek an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern:

  1. Die Bibliothek (EHB) umfasst Bestände, die Eugen Huber der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit der Pflicht vermacht hat, sie der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern zur Verwaltung und Nutzung zu überlassen. Sie wird mit den Mitteln des Eugen Huber-Fonds verwaltet und weitergeführt.
  2. Die vor dem Jahr 1923 erschienenen Bestände sind im Eugen-Huber-Zimmer an der UniS, Schanzeneckstrasse 1 (Raum A 026) aufbewahrt. Der restliche Bestand befindet sich im Grossen Compactus im Untergeschoss der UniS.
  3. Die Bibliothek wird vom Institut für Rechtsgeschichte der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern verwaltet. Die bibliothekarischen Aufgaben (Erwerbung, Katalogisierung, Bestandserhaltung) werden im Auftrag des Instituts für Rechtsgeschichte von der Juristischen Forschungsbibliothek (JFB) wahrgenommen.
  4. Die Benutzung der im Eugen-Huber-Raum aufgestellten Bücher ist ausschliesslich Mitgliedern der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern vorbehalten und unter Angabe des wissenschaftlichen Zwecks am Institut für Rechtsgeschichte zu beantragen.
  5. Der Bestand im Grossen Compactus wird über das Institut für Rechtsgeschichte oder die Juristische Forschungsbibliothek (JFB) entlehnt. Dieser Bestand steht nur dem wissenschaftlichen Personal der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern zur Verfügung. Entlehnungen werden in einem von der Juristischen Forschungsbibliothek (JFB) verwalteten Ausleihheft eingetragen. Dabei sind folgende Angaben obligatorisch: Datum, Signatur, Autor/Titel, Name des Entlehners/der Entlehnerin und Telefonnummer. Die Entlehnfrist beträgt sieben Tage.
  6. Werke, die als verlustig gemeldet werden, müssen von der Entlehnerin bzw. dem Entlehner ersetzt werden.
  7. Der Eugen-Huber-Raum wird vom Institut für Rechtsgeschichte verwaltet; dort ist auch eine etwaige Benutzung zu beantragen.