Prof. Dr. Martin Eggel ist ordentlicher Professor für Privatrecht und Neuere Rechtsgeschichte. Er befasst sich schwergewichtig mit familienvermögensrechtlichen Fragen (Erbrecht; Güterrecht; Personenrecht, darin insb. Stiftungsrecht). Dabei untersucht er immer wieder auch die historische Genese von in diesem Zusammenhang relevanten privatrechtlichen Figuren. Martin Eggel leitet das Institut für Rechtsgeschichte.